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FAQ: Signaturen
Auswahl und Zugang zum Signatur Service
SwissSign bietet einen Web-Service für die digitale Unterschrift im Modell "Standard" und "Pro" sowie die Integration von digitalen Signaturen in Ihre IT-Systeme.
Beantworten Sie vier kurze Fragen und erhalten Sie eine massgeschneiderte Produktempfehlung – abgestimmt auf Ihre Anforderungen und Ihr Signaturvolumen.
Über die URL sign.swissid.ch gelangen Sie direkt zum Web-Service. Melden Sie sich einfach an und schliessen Sie die Online-Identifikation ab (falls noch nicht geschehen). Anschliessend können Sie sofort signieren. Die ersten 5 QES-Signaturen sind für Neukunden kostenlos.
Um den Signatur-Web-Service für die QES-Signatur zu können, benötigen Sie ein SwissID-Konto mit geprüfter Identität und das installierte SwissSign Wallet.
Voraussetzungen, Funktionsweise und Dokumente
Um den Signatur-Web-Service für qualifizierte elektronische Signaturen (QES) nutzen zu können, benötigen Sie ein SwissID-Konto mit geprüfter Identität. Zur Signaturbestätigung benötigen Sie das SwissSign Wallet, welches folgende technische Voraussetzungen erfüllt:
Die Betriebssysteme iOS (Version 17 oder höher) und Android (Version 10 oder höher) werden unterstützt. Die Schutzmassnahmen des Herstellers dürfen nicht umgangen werden (d. h. das Gerät darf nicht „gerootet” oder „jailbroken” sein). Das Mobiltelefon muss über eine hardwarebasierte vertrauenswürdige Ausführungsumgebung (z. B. „Secure Enclave” auf iPhone-Geräten) verfügen, die mit biometrischen Daten (Fingerabdruck auf iOS und Android oder Gesichtserkennung auf iOS) entsperrt werden kann.
Die folgenden Zahlungsmethoden stehen zur Verfügung: PostFinance-Karte, Visa, Mastercard. Die Zahlung auf Rechnung wird nur für Geschäftskunden angeboten.
Im Signaturraum können Sie PDF-Dokumente hochladen, die gemäss Adobe PDF Version 1.2 oder höher erstellt wurden. PDFs mit einer Dateigrösse von bis zu 20 MB werden unterstützt.
Die maximale Anzahl pro Signaturvorgang beträgt 50 Dokumente.
Die Dokumente werden 30 Tage nach Abschluss des Signaturprozesses automatisch gelöscht. Wenn Sie diese Dokumente weiterhin verwenden oder archivieren möchten, müssen Sie sie herunterladen und auf Ihrer eigenen Infrastruktur speichern.
Nutzung des SwissSign Wallets
Das SwissSign Wallet dient ausschliesslich zur sicheren Bestätigung Ihrer digitalen Signaturen im Rahmen des Bestätigungsprozesses. Das SwissSign Wallet bietet keine eigenständigen Funktionen zum Signieren.
Beim ersten Signieren mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) werden Sie im Signaturprozess automatisch zum Download und zur Einrichtung des Wallets geführt. Nach der Einrichtung wird das Wallet nur noch zur Bestätigung Ihrer QES-Signaturen benötigt.
Um eine Signatur zu bestätigen, scannen Sie entweder den QR-Code, der in Ihrem Desktop-Browser angezeigt wird, oder Sie tippen in der App auf „Bestätigen“, wenn Sie Ihren mobilen Browser verwenden. Beide Optionen leiten Sie zum SwissSign Wallet weiter, wo Sie die Signatur mithilfe Ihrer biometrischen Daten sicher bestätigen können.
Das SwissSign Wallet dient ausschliesslich zur sicheren Bestätigung Ihrer digitalen Signaturen. Um Ihre Dokumente anzuzeigen, melden Sie sich einfach über sign.swissid.ch beim Signatur-Service an, der nun auch bequem auf Ihrem Mobilgerät verfügbar ist.
Wenn Sie Ihr Mobiltelefon wechseln, können Sie den Signatur-Web-Service weiterhin nutzen, um mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) zu signieren. Bei einer neuen Signaturanforderung werden Sie automatisch durch die Schritte zur Installation und Einrichtung des SwissSign Wallet geführt, sodass Sie mit einer QES auf Ihrem neuen Gerät signieren können.
Rechtsrahmen eIDAS (EU-Recht) vs. ZertES (CH-Recht)
Beide Standards – ZertES und eIDAS – erkennen qualifizierte elektronische Signaturen an. Die rechtlichen Definitionen sind jedoch nicht identisch und die Anforderungen unterscheiden sich leicht. Wenn Schweizer Recht ausdrücklich die Schriftform verlangt (z. B. bei Konsumkreditverträgen oder gewissen HR Dokumenten), ist nur eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) nach ZertES rechtlich gleichwertig zur handschriftlichen Unterschrift.
Eine eIDAS QES erfüllt diese gesetzliche Schriftform nicht automatisch, ausser die Parteien haben dies vorgängig vereinbart. Das Gleiche gilt umgekehrt: Eine ZertES QES erfüllt nicht automatisch die gesetzliche Schriftform nach EU Recht.
Jede Signatur ist somit innerhalb ihres eigenen Rechtsrahmens gültig.
Das hängt vom konkreten Anwendungsfall und den internen Vorgaben Ihres Unternehmens ab, beispielsweise vom Sitz der beteiligten Parteien, der gewünschten Rechtswirkung oder den Märkten, in denen Sie tätig sind. Die Klärung sollte idealerweise gemeinsam mit der Rechts oder Compliance Abteilung erfolgen.
Ja, es ist technisch möglich, dass eine Partei mit einer ZertES-konformen Signatur und die andere mit einer eIDAS-konformen Signatur unterzeichnet. Beide Signaturen stellen sicher, dass die Identität der unterzeichnenden Person bestätigt wird und das Dokument unverändert bleibt.
In der Praxis ist jedoch jede Signatur nur innerhalb ihres jeweiligen Rechtsrahmens vollständig anerkannt – ZertES in der Schweiz und eIDAS in der EU. Die rechtliche Wirksamkeit des gesamten Dokuments hängt daher vom anwendbaren Recht ab, und gemischte Signaturtypen können zu Unsicherheiten führen.
Damit die Signatur bzw. das gesamte Dokument in jedem Fall im gewünschten Rechtsraum gültig ist, müssen also alle Unterzeichner mit der Signatur desselben Rechtsraumes unterschreiben. Es empfiehlt es sich dahe, einen einheitlichen Signaturstandard entsprechend dem anwendbaren Recht zu verwenden (also entweder gemäss ZertES oder gemäss eIDAS).
Wenn das Dokument sowohl in der Schweiz als auch in der EU rechtlichen Anforderungen genügen muss, sollten alle Parteien mit beiden Standards unterzeichnen. Mit dem SwissSign Signature Service sind dafür zwei aufeinanderfolgende Signierrunden erforderlich – eine pro Signaturstandard.
Das geht über offizielle Online Validatoren. Nach dem Hochladen des Dokuments zeigt der Validierungsbericht an, ob die Signatur ZertES oder eIDAS konform ist.
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ZertES Validierung (Schweiz): https://www.validator.admin.ch/
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eIDAS Validierung (EU): https://www.rtr.at/signaturpruefung
Meist liegt es daran, dass im Signaturprozess der falsche Workflow ausgewählt wurde. Für die korrekte Rechtskonformität muss vor der Unterschrift der passende Workflow (ZertES oder eIDAS) gewählt werden.
Adobe Acrobat lädt standardmässig die europäische Vertrauensliste (EUTL), aber nicht immer automatisch die Schweizer Trust List.
So stellen Sie sicher, dass ZertES Signaturen korrekt als vertrauenswürdig angezeigt werden:
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Adobe Acrobat öffnen → Bearbeiten > Voreinstellungen (Windows) oder Acrobat > Einstellungen (Mac).
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Trust Manager auswählen.
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Unter „Automatic Adobe Approved Trust List (AATL) updates“ auf Update Now klicken.
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Acrobat neu starten.
Ja. Wer bisher nur für ZertES Signaturen identifiziert wurde, muss sich für die Nutzung von eIDAS Signaturen erneut identifizieren, da dafür andere regulatorische Anforderungen gelten.
Nur einmal. Wer sich nach Einführung der eIDAS Signaturen neu registriert, durchläuft nur eine einzige Identifikation.
Ja. Neue Nutzer sind nach der Identifikation sowohl für eIDAS als auch für ZertES Signaturen freigeschaltet.
Nein. Die Preise unterscheiden sich nicht nach Signaturtyp. Wie bisher richtet sich die Preisgestaltung nur nach der Anzahl der verwendeten Signaturen – unabhängig davon, ob diese ZertES oder eIDAS konform sind.
Support und Kontosicherheit
Melden Sie sich dazu in Ihrem SwissID-Konto an, navigieren Sie zu „Signatur-Service“ und klicken Sie auf „Gerät vom Signatur-Service trennen“. Dadurch werden alle mit unserem Signatur-Service verbundenen Mobiltelefoninformationen gelöscht, sodass Ihr Zugang weiterhin sicher bleibt. Sie können den Zugang zum Signatur-Service dann bei Ihrem nächsten Signaturvorgang ganz einfach wieder aktivieren.
Wenn Sie weitere Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter der folgenden E-Mail-Adresse: [email protected].