Melde- und Abhilfeverfahren nach Art. 16 DSA
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Melde- und Abhilfeverfahren nach Art. 16 DSA

Für die Meldung von einer oder mehreren rechtswidrigen Einzelinformationen im Sinne des Art. 16 DSA (Digital Services Act) richten Sie Ihre Nachricht bitte über das untenstehende Formular an uns.

Bitte beachten Sie: Sie haben grundsätzlich ein Recht auf anonyme Meldung. Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse müssen Sie nicht angeben, wenn es sich um Informationen handelt, bei denen Sie davon ausgehen, dass sie eine in den Artikeln 3 bis 7 der Richtlinie 2011/93/EU genannte Straftat betreffen (u.a.: Straftaten im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch oder sexueller Ausbeutung von Kindern, Straftaten im Zusammenhang mit Kinderpornografie oder Kontaktaufnahme zu Kindern für sexuelle Zwecke). Wir möchten Sie jedoch bitten, in allen anderen Fällen Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse anzugeben, damit wir Ihnen in Bezug auf Ihre Anfrage eine Rückmeldung geben können.

Betroffener Service
Bitte bestätigen Sie, dass Sie in gutem Glauben davon überzeugt sind, dass die in der Meldung enthaltenen Angaben und Anführungen richtig und vollständig sind: