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Erinnerung – Korrekte Erstellung von Requests E-Mail Zertifikate
Insbesondere das Namensfeld «Common Name» bedarf der besonderen Aufmerksamkeit. Beim Namensfeld «Common Name» für E-Mail ID Gold Zertifikate sind nur die folgenden Varianten erlaubt:
1. Der exakte Name der Person, auf die das Zertifikat ausgestellt wird. Erlaubt ist also nur der Eintrag von Vorname und Nachname, OHNE Zusätze, Titel, Ziffern/Zahlen, Klammern Punkte, Kommas, @-Zeichen etc.
2. Es darf auch ein Pseudonym eingetragen werden. Ein Pseudonym muss aber mit dem Präfix «pseudo: » gekennzeichnet werden.
Bei E-Mail ID Silver Zertifikaten muss das Feld «Common Name» die E-Mail-Adresse oder in Ausnahmefällen einen besonderen vereinbarten festen String-Wert enthalten.
Wir weisen auch nochmals ausdrücklich auf den folgenden Umstand hin: Aus den besagten Compliance-Gründen sind wir auch gezwungen, die Ausstellung von Zertifikaten technisch zu unterbinden, welche den genannten Regeln widersprechen. Wir planen diese technische Änderung am 18.01.2021 einzuführen.
Bitte beachten Sie auch, dass das Feld «Organizational Unit» (OU) für Abteilungen leer belassen werden sollte.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier:
Ihr SwissSign-Team